
Die Verpackungsverordnung (PPWR) ist für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Die PPWR betrifft nicht nur das Recycling, sondern regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Unternehmen in der EU müssen darauf reagieren**. Die Verordnung gilt zudem für alle in Verkehr gebrachten Verpackungen, unabhängig von ihrem Material.** Der erste Artikel einer Reihe zum Thema „PPWR für Unternehmen“ von Verpackungswelt erklärt Ihnen, wen die Verordnung betrifft, welche Verpackungen Sie überprüfen müssen und welche Pflichten bereits jetzt gelten.
PPWR für Unternehmen je nach Rolle in der Lieferkette
Ziel der PPWR ist es, die Menge an Verpackungsabfällen deutlich zu reduzieren, und sie betrifft daher praktisch jedes Unternehmen, das im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Verpackungen verwendet. Wenn Ihr Unternehmen also nicht rein virtuell ist, sondern Sie Ihre Produkte verpacken und versenden oder umgekehrt verpackte Produkte importieren, sollten Sie aufmerksam werden.
Der Umfang der PPWR-Pflichten, die für Sie gelten, hängt von Ihrer Rolle in der Lieferkette ab. Aus Sicht der PPWR-Pflichten sind vor allem zwei Rollen von Bedeutung:
- Erzeuger - im Sinne der PPWR ist ein Erzeuger ein Unternehmen, das ein verpacktes Produkt herstellt und verkauft. Sie können also auch dann als Erzeuger gelten, wenn Sie Ihre Verpackungen von einem anderen Unternehmen beziehen, diese aber unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke verkaufen. Entscheidend ist also nicht nur, wer die Verpackung herstellt, sondern auch, wer sie befüllt und unter welcher Marke das verpackte Produkt auf den Markt gebracht wird. Der Erzeuger ist für die technische Konformität der Verpackungen verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die Verpackung die Anforderungen hinsichtlich der Recyclingfähigkeit und des Anteils an recyceltem Material bei Kunststoffverpackungen erfüllt. Außerdem obliegt es dem Erzeuger, die Minimierung des verwendeten Verpackungsmaterials, die korrekte Kennzeichnung und die technische Dokumentation der Verpackungen sicherzustellen.
- Hersteller - vereinfacht gesagt ist dies in der Regel das Unternehmen, das die Verpackung (oder das verpackte Produkt) als erstes in einem EU-Land auf den Markt bringt, in dem sie voraussichtlich zu Abfall wird. Der Hersteller trägt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Er ist daher verpflichtet, sich in dem jeweiligen Land zu registrieren, Berichte einzureichen und die Kosten für die erweiterte Herstellerverantwortung in diesem Land zu tragen.
Erzeuger und Hersteller können dasselbe Unternehmen sein. Beispielsweise übernimmt ein deutsches Unternehmen, das in Deutschland Kosmetika verkauft und gleichzeitig Eigenmarkenverpackungen befüllt, beide Rollen im Rahmen der PPWR. Wenn diese Produkte von einem tschechischen Distributor aus Deutschland weitergekauft werden, der sie als Erster in der Tschechischen Republik verkauft, wird dieser zum Hersteller für die Tschechische Republik. Verkauft das deutsche Kosmetikunternehmen seine Produkte jedoch über seinen Online-Shop in Österreich (B2C), wird es zum Hersteller in Österreich und muss dort die entsprechenden PPWR-Pflichten erfüllen. Eine Ausnahme bilden Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Umsatz von weniger als 2 Millionen Euro; für diese kann der Erzeuger als Hersteller gelten, sofern er sich im selben Mitgliedstaat befindet.
Die wichtigsten Fragen, die Sie sich stellen sollten, lauten:
- Wer hat das Design und die Marke der Verpackung festgelegt? - Dies bestimmt, wer die Verantwortung für die technische Konformität der Verpackung trägt. Wenn ein Unternehmen die Verpackung nach eigenem Entwurf oder unter eigener Marke herstellen ließ, kann es selbst als Erzeuger gelten.
- Wer hat die Verpackung hergestellt, fertiggestellt oder befüllt? - Dies bestimmt, wer an der Entstehung der fertigen Verpackung beteiligt ist und somit die Verantwortung für deren Eigenschaften und die technische Dokumentation trägt.
- Wer hat sie in dem betreffenden Staat erstmals in Verkehr gebracht? - Dies bestimmt, wer in dem jeweiligen Mitgliedstaat als Hersteller gilt und somit für die Registrierung und Berichterstattung verantwortlich ist
- In welchem Staat wird die Verpackung voraussichtlich zu Abfall? - Die EPR-Verpflichtungen werden in dem Land geregelt, in dem die Verpackung beim Kunden landet und zu Abfall wird
Wann treten die einzelnen PPWR-Fristen in Kraft?
Nicht alle PPWR-Pflichten gelten sofort, sie werden schrittweise eingeführt. Daher stellen wir eine übersichtliche Tabelle mit allen wichtigen Terminen zur Verfügung:
| Termin | Was ändert sich? | Wen betrifft das | Was muss das Unternehmen tun? |
|---|---|---|---|
| 11. Februar 2025 | Die PPWR ist in Kraft getreten. | Unternehmen in der Verpackungskette. | - |
| 12. August 2026 | Das PPWR wird allgemein angewendet. In Deutschland trat das VerpackDG in Kraft. | Erzeuger, Hersteller, Lieferanten, Importeure und Händler. | Rollen, LUCID, Systembeteiligung, Berichterstattung und Dokumentation prüfen. |
| 12. September 2026 | Übergangsfrist für bestimmte Unternehmen, für die eine neue Registrierungspflicht entstanden ist. | Hersteller, für die in Deutschland eine neue Registrierungspflicht entstanden ist. | Prüfen, ob das Unternehmen zu den neu registrierungspflichtigen Unternehmen gehört. |
| 12. November 2026 | Frist für bestimmte Änderungen bestehender Registrierungsdaten. | Bereits in LUCID registrierte Hersteller. | Überprüfen Sie, ob die Daten in LUCID aktuell sind. |
| 12. Februar 2028 | Bei der Befüllung von Verkaufsverpackungen muss der Leerraum auf das für die Funktion und den Schutz des Produkts erforderliche Minimum reduziert werden. | Unternehmen, die Verkaufsverpackungen befüllen. | Übermäßig große Produktverpackungen überprüfen. |
| 2028 oder später | Die harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung wird eingeführt. | Hersteller, Importeure und Vertreiber der betroffenen Verpackungen. | Den endgültigen Durchführungsrechtsakt und dessen Format im Auge behalten. |
| 2030 oder später | Design for Recycling, Recyclinganteil in Kunststoffen, Minimierung, 50 % Leerraumquote, Wiederverwendungsziele und Verbote ausgewählter Formate. | Hersteller und Importeure; bei den Verwendungsvorschriften auch Unternehmen, die Verpackungen befüllen oder verwenden. | Daten aufbereiten und risikobehaftete Verpackungen schrittweise anpassen. |
| 2035 oder später | Zur Recyclingfähigkeit kommt die Anforderung des großtechnischen Recyclings hinzu. | Hersteller und Importeure der betroffenen Verpackungen. | Überprüfen, ob die jeweilige Verpackungskategorie tatsächlich im erforderlichen Umfang recycelt wird. |
| 2038 | Die Recyclingklasse C wird nicht mehr ausreichen. | Hersteller und Importeure der betroffenen Verpackungen. | Die Verpackungen müssen die Klasse A oder B erreichen. |
| 2040 | Höhere Recyclinganteile und ehrgeizigere Wiederverwendungsziele bei ausgewählten Verpackungen. | Beim Recycling: Hersteller und Importeure; bei der Wiederverwendung: Unternehmen, die die betreffenden Verpackungen verwenden. | Langfristige Anforderungen je nach Material und Format im Blick behalten. |
Was Unternehmen jetzt tun müssen: PPWR-Pflichten bei der Dokumentation und dem Nachweis der Konformität
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels (30. August 2026) gilt die PPWR bereits in allen EU-Mitgliedstaaten, jedoch müssen Verpackungen noch nicht alle künftigen PPWR-Anforderungen erfüllen. Vor allem ändert sich die Art und Weise, wie die Konformität der Verpackung nachgewiesen werden muss. Seit dem 12. August gelten die Pflichten der Hersteller hinsichtlich der Dokumentation und der Konformitätsbewertung. Bei jeder von Ihnen verwendeten Verpackung muss daher klar sein, wer für deren Konformität verantwortlich ist und welche Dokumente die Erfüllung der PPWR-Anforderungen für die jeweilige Verpackung belegen.
Wir empfehlen Ihnen daher, mit einem Audit Ihrer bestehenden Verpackungen zu beginnen und die relevanten Unterlagen zusammenzustellen:
- Erstellen Sie eine Liste der Verpackungen, die Sie verwenden oder durch den Verkauf von Produkten in Verkehr bringen - führen Sie ein internes Audit Ihrer Produktverpackungen und Transportverpackungen durch. Für alle folgenden Schritte ist es wichtig, einen Überblick darüber zu haben, welche Verpackungen Ihr Unternehmen verwendet. Notieren Sie die Abmessungen der Verpackung, die Art ihrer Verwendung und gegebenenfalls den Lieferanten, von dem die Verpackung stammt
- Bestimmen Sie für jede Verpackung, ob Sie Erzeuger, Hersteller oder beides sind - Sie kennen zwar bereits den Unterschied zwischen Erzeuger und Hersteller, müssen jedoch für jede Verpackung festlegen, welche Rolle Ihr Unternehmen dabei einnimmt. Für jede Verpackung in der EU gibt es nur einen Erzeuger, der für die Dokumentation und die Konformitätserklärung verantwortlich ist. Der Hersteller ist hingegen an ein bestimmtes Land gebunden und unterliegt den mit der EPR verbundenen Verpflichtungen. Je nachdem, welche Rolle Sie bei jeder einzelnen Verpackung einnehmen, ergeben sich weitere Verpflichtungen.
Bei Verpackungen, für die Sie festgelegt haben, dass Sie der Erzeuger sind, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Bitten Sie Ihre Lieferanten um die technischen Kennwerte zu den einzelnen Verpackungen. Damit weisen Sie die Konformität nach. Als Erzeuger brauchen Sie diese technische Dokumentation, sonst lässt sich die Konformitätserklärung nicht ausstellen. Fehlen die Unterlagen auf den Websites Ihrer Lieferanten, fragen Sie am besten direkt bei ihnen nach. Die PPWR schreibt vor, dass Ihr Lieferant verpflichtet ist, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Vor allem brauchen Sie:
- woraus die Verpackung und ihre einzelnen Teile bestehen
- welche Normen und technischen Vorgaben dabei herangezogen wurden
- was Tests und Prüfungen ergeben haben
- bei wiederverwendbaren Verpackungen, wie oft sie sich nutzen lassen und wie sie aufgebaut sind
- bei Verpackungen rund um Lebensmittel die Angaben zu PFAS
- der Beleg, dass die Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten werden (Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom)
- Für Verpackungen, für die Sie als Erzeuger die Konformität bewerten und die technische Dokumentation erstellen müssen - auf der Grundlage der Angaben Ihrer Lieferanten müssen Sie als Erzeuger die technische Dokumentation für Ihre Verpackungen erstellen. Die PPWR legt fest, was die technische Dokumentation enthalten sollte; dies sind alle im vorigen Punkt genannten Punkte. Fügen Sie außerdem eine Beschreibung der Verpackung und ihres Verwendungszwecks sowie eine Bewertung des Risikos der Nichtkonformität hinzu. Für die Konformitätsbewertung gemäß PPWR ist keine obligatorische externe Zertifizierung erforderlich. Es reicht aus, wenn Sie als Erzeuger selbst beurteilen, ob die Verpackung mit der Dokumentation übereinstimmt.
- Nach dem Nachweis der Konformität stellen Sie eine EU-Konformitätserklärung gemäß dem PPWR-Muster aus - auf der Grundlage der Dokumentation müssen Sie die Konformitätserklärung ausfüllen, die gemäß PPWR ein vorgeschriebenes Format hat. Es handelt sich um ein Dokument, das den Erzeuger und die Verpackung identifiziert und die technischen Spezifikationen angibt, anhand derer die Konformität nachgewiesen wurde. Sie muss eine eindeutige Identifizierung der Verpackung, den Namen und die Adresse Ihres Unternehmens sowie zahlreiche weitere Angaben enthalten. Wir empfehlen die Verwendung der Vorlage von ECR Austria, die hier verfügbar ist: Einfaches Formular für die EU-Konformitätserklärung. Es enthält acht übersichtlich gegliederte Abschnitte für Angaben zum Unternehmen, zur Verpackung und zu den verwendeten Unterlagen. Füllen Sie es anhand der vorbereiteten technischen Dokumentation aus, überprüfen Sie die Angaben und fügen Sie Ihre Unterschrift hinzu. Bewahren Sie die fertige Erklärung zusammen mit der technischen Dokumentation auf.
Wenn Ihr Unternehmen ein Hersteller ist, gelten für Sie folgende Schritte:
- Stellen Sie fest, in welchen Staaten Ihr Unternehmen als Hersteller gilt - der Hersteller ist an einen bestimmten EU-Mitgliedstaat gebunden. Daher müssen Sie für jedes Land feststellen, ob Sie der erste Akteur in der Lieferkette sind, der die Verpackung in diesem Land in Verkehr bringt. Die ERP-Verpflichtungen müssen Sie anschließend für jedes Land separat prüfen. In Deutschland gelten die Vorschriften des Verpackungsgesetzes (VerpackDG).
- Registrierung in den nationalen Registern - jedes Land sollte über ein nationales Verpackungsregister verfügen, in dem Sie sich als Hersteller registrieren lassen müssen. In Deutschland ist LUCID ein solches Register. Wenn Sie dort bereits zuvor auf Grundlage des VerpackDG registriert waren, bleibt Ihre Registrierung weiterhin gültig; überprüfen Sie jedoch zur Sicherheit, ob nach der Einführung der PPWR neue Angaben ergänzt werden müssen - diese müssen Sie spätestens bis zum 12. November 2026 ergänzen. Falls Sie bisher keine Registrierung bei LUCID benötigten, ist es nun an der Zeit, dies spätestens bis zum 12. September 2026 zu tun.
- Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung nachkommen - für alle Verkaufs- und Umverpackungen, Primärproduktionsverpackungen, Transportverpackungen und Serviceverpackungen, für die Sie als Hersteller verantwortlich sind, müssen Sie die Finanzierung des Recyclings sicherstellen. Sie sollten einen Vertrag mit einem oder mehreren Systembetreibern abschließen oder sich gegebenenfalls vergewissern, dass Ihr bestehender Anbieter die Verpackungen abdeckt, für die Sie gemäß den neuen Vorschriften verantwortlich sind. Diese Änderung betrifft vor allem Eigenmarkenhändler oder Importeure, auf die die Verantwortung für die Sammlung, Sortierung und das Recycling der betreffenden Verpackungen übergegangen ist.
- Erfassung und Meldung der Verpackungsmengen - Halten Sie fest, wie viele Verpackungen Sie in den Verkehr bringen. Diese Zahlen gehen anschließend an Ihren Systembetreiber und an LUCID. Wichtig sind vor allem die Art des Materials und dessen Gewicht, wobei die an den Systembetreiber und an LUCID gemeldeten Mengen übereinstimmen müssen. Für kleinere Hersteller in Deutschland, die im vorangegangenen Zeitraum weniger als 10 Tonnen Verpackungen in Verkehr gebracht haben, reicht ein zusammenfassender Bericht bis zum 1. Juni des Folgejahres aus.
Auswahl geeigneter Verpackungen mit Unterstützung von Verpackungswelt
Sie bereiten sich auf die neuen PPWR-Pflichten vor und merken, dass einige Verpackungen angepasst werden müssen? Kein Grund zur Sorge - Sie fangen nicht bei null an. Verpackungswelt sucht gemeinsam mit Ihnen nach den richtigen Produkt- oder Transportverpackungen. Entscheidend ist dabei, was zu Ihrem Produkt passt, welchen Weg der Versand nimmt und wie Ihre Marke auftreten soll.
Bei Fragen zur PPWR können Sie sich bereits bei der Überprüfung Ihrer aktuellen Verpackungen an uns wenden. Sie müssen nicht warten, bis Sie einen fertigen Entwurf haben oder genau wissen, was geändert werden muss. Gemeinsam gehen wir durch, was Sie verpacken, wie Sie das Produkt versenden und welche Anforderungen die neue Verpackung erfüllen soll. Wir helfen Ihnen dabei, Materialien, Abmessungen und Konstruktion so abzugleichen, dass die Verpackung das Produkt schützt und Sie gleichzeitig nicht unnötig für zusätzlichen Platz oder Material bezahlen.
Bei Verpackungen aus unserem Angebot gehen wir mit Ihnen auch die verfügbaren technischen Daten und Unterlagen zur Dokumentation durch. Wir erklären Ihnen, welche Angaben sich auf die ausgewählte Verpackung beziehen und was Sie je nach Verwendungszweck noch ergänzen müssen. So wissen Sie, worauf Sie Ihre Entscheidung stützen und was der nächste Schritt ist. Anstelle allgemeiner Fragen können wir uns so konkret mit der Verpackung Ihres Produkts befassen.
Greifen Sie auf Lagerware zurück, die sofort versandbereit ist. Im E-Commerce finden Sie Versandkartons in zahlreichen Größen, dazu die passenden Schutzmaterialien und weitere Lösungen. Alles orientiert sich am tatsächlichen Platzbedarf Ihres Produkts.
Wenn nichts davon passt, fertigt Verpackungswelt Ihnen eine Verpackung nach Maß. Sagen Sie uns einfach die Produktart, die gewünschten Maße und die Menge. Maße, Konstruktion, Material, Einlage und Aufdruck richten sich ganz nach Ihrem Bedarf. Die Anfrage kostet nichts und bindet Sie zu nichts - das Angebot liegt meist in 1-3 Werktagen bei Ihnen.
Verpackungswelt unterstützt Unternehmen seit mehr als 30 Jahren mit Verpackungslösungen. Die Beratung baut somit auf praktischen Erfahrungen bei der Auswahl, dem Entwurf und der Herstellung von Verpackungen auf. Sie haben einen Partner nicht nur für Ihren aktuellen Auftrag, sondern auch für spätere Anpassungen Ihrer Verpackung. Wenn sich Ihr Produkt ändert oder Sie auf weitere PPWR-Anforderungen reagieren müssen, können Sie gemeinsam mit einem Partner an einer Lösung arbeiten, der Ihre Verpackung bereits kennt.
Sie wissen nicht genau, was zu Ihrem Produkt am besten passt? Vereinbaren Sie ein kostenloses, persönliches Beratungsgespräch mit einem unserer Verpackungsexperten. Gemeinsam schauen Sie sich Ihre jetzige Verpackung an, klären, was sich verbessern lässt, und prüfen neue Lösungen, die wirklich dazu passen. Bereiten Sie für das erste Gespräch vor, was Sie verpacken und wie Sie die Verpackung nutzen. Abmessungen, Fotos der aktuellen Verpackung oder vorhandene Unterlagen helfen uns, schneller geeignete Optionen zu finden.
